Schenkung und Übertragung

Häufig besteht der Wunsch, das Familienheim schon zu Lebzeiten an die nächste Generation zu übertragen - nicht nur aus steuerlichen Gründen. Dabei gilt es, die Eltern als Schenker bestmöglich abzusichern und gleichzeitig möglichen Konflikten zwischen Geschwistern optimal vorzubeugen. Gerne bespreche ich mit Ihnen, welche Gestaltungsvarianten in Ihrem individuellen Fall sinnvoll sind, und setze Ihre Schenkung rechtssicher um.

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