Testament und Erbvertrag

Mit einem Testament bzw. Erbvertrag können Sie verbindlich regeln, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tode erben und was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Ein Testament können Sie als Einzelperson errichten, ein Erbvertrag ist hingegen die gemeinsame Nachlassregelung von zwei oder mehr Personen, beispielsweise von Ehegatten.

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Warum sollte ich ein Testament errichten?

Ohne Testament bestimmt sich die Erbfolge nach dem Gesetz. Das kann Ihren Vorstellungen entsprechen, garantiert ist dies jedoch nicht. Als Notarin in Wörrstadt ist es ein wichtiger Bestandteil meiner Beratung, die gesetzliche Erbfolge in Ihrem individuellen Fall zu ermitteln und mit Ihnen gemeinsam zu besprechen, welche Abweichungen gewünscht und geboten sind. Häufig gehen beispielsweise Ehegatten davon aus, dass sie sich automatisch gegenseitig beerben und der Längerlebende das gesamte Vermögen des erstversterbenden Ehegatten erbt. Dies ist jedoch nach dem Gesetz nicht der Fall! Vielmehr erben kraft Gesetzes die Kinder mit. Will man dies ändern, ist ein Testament bzw. einen Erbvertrag erforderlich.

Warum ein notarielles
Testament?

Ein notarielles Testament bietet zentrale Vorteile gegenüber einem handschriftlichen Testament:

  • Rechtssicherheit:
    Als Notarin stelle ich sicher, dass ihr letzter Wille unmissverständlich und rechtssicher niederlegt ist. Im Erbrecht ist es besonders wichtig, die richtigen Begriffe zu verwenden, damit im Erbfall keine Unklarheiten entstehen. Vermachen, vererben, Vor- und Nacherben, Schlusserben, Ersatzerben... Ein falsch verwendetes Wort kann Ihre Erben vor große Herausforderungen stellen und zu ganz anderen Folgen führen, als Sie von Ihnen beabsichtigt waren.

  • Besonderheiten bei Immobilien im Nachlass:
    Wenn Sie Grundbesitz haben, spart ein notarielles Testament Ihren Erben viel Geld. Die Erben benötigen dann nämlich keinen gebührenpflichtigen Erbschein mehr, um gegenüber dem Grundbuchamt nachzuweisen, dass sie tatsächlich Erben geworden sind. Als Nachweis genügt vielmehr das notarielle Testament. Ein Erbschein ist übrigens nicht nur teuer; der Antrag ist auch zeitraubend und mit viel Aufwand verbunden.

  • Besondere Familienkonstellationen:
    Manchmal sind die Dinge nicht so einfach. Geschiedene Eltern wollen häufig nicht, dass der Ex-Ehegatte über die gemeinsamen Kinder vom eigenen Vermögen profitiert. Eheleute, die in zweiter Ehe verheiratet sind, wollen sicherstellen, dass die Kinder aus beiden Stämmen im Erbfall gleichbehandelt werden. Eltern mit Kindern, die dauerhaft unter Betreuung stehen, wollen sichergehen, dass ihr Kind von einer Erbschaft wirklich profitiert – und nicht nur der Staat. In all diesen Fällen sind komplexe Regelungen erforderlich, um den letzten Willen rechtssicher umzusetzen. In meinem Notariat in Wörrstadt berate ich Sie ausführlich und erläutere, welche Regelungsmöglichkeiten es gibt, welche Vor- und Nachteile mit ihnen verbunden sind und welche Gestaltung Ihre Wünsche und Ziele am besten umsetzt.


Ich berate Sie gerne. Zur Vorbereitung Ihres Besprechungstermins können Sie gerne den Datenerfassungsbogen ausfüllen.