Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Gut vorsorgen, nicht nur im Alter - dazu gehört eine sorgsam formulierte Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass im Falle des Falles Ihre Vertrauensperson alle wesentlichen Entscheidungen treffen kann und nicht ein amtlicher Betreuer bestellt werden muss.

Eine gute Vorsorgevollmacht besteht aus drei Elementen:

  • Generalvollmacht

    Die Generalvollmacht ist eine besonders umfassende Vollmacht, die sowohl für den vermögensrechtlichen, als auch für den medizinischen Bereich gilt. Ihre Vertrauensperson darf aufgrund der Generalvollmacht für Sie alles regeln: Sie kann sowohl über Ihr Vermögen verfügen, als auch medizinische Entscheidungen für Sie treffen.

    Die Vollmacht umfasst im vermögensrechtlichen Bereich beispielsweise die folgenden Befugnisse:

    Bankgeschäfte: Geld vom Bankkonto abheben, Überweisungen tätigen, Depot auflösen, Zugriff auf ein Bankschließfach

    Immobilien: Grundbesitz verwalten und verkaufen

    Wohnung: Wohnung anmieten, Wohnung kündigen, Hausstand auflösen

  • Betreuungsverfügung

    Haben Sie eine Vorsorgevollmacht erteilt, ist eine amtliche Betreuung in aller Regel nicht erforderlich. Ihr Bevollmächtigter hat schließlich alle Befugnisse, um für Sie tätig zu werden, wenn Sie selbst nicht mehr für sich handeln können. In sehr seltenen Fällen kann aber dennoch eine Betreuung notwendig werden. Mit der Betreuungsverfügung bestimmen Sie für diese Situationen, wen Sie als Ihren Betreuer wünschen – nämlich Ihre Vertrauensperson, die Sie auch als Bevollmächtigter ausgewählt haben. Das Betreuungsgericht ist an Ihre Wahl gebunden, sodass keine fremde Person als Ihr Betreuer ausgewählt werden darf.

  • Patientenverfügung

    Eine Patientenverfügung legt fest, welche Wünsche Sie an Ihre medizinische Versorgung haben. Ihre behandelnden Ärzte sind an die Patientenverfügung gebunden, und zwar gerade auch dann, wenn Sie sich in der betreffenden Situation selbst nicht mehr äußern können. Häufig wird in einer Patientenverfügung festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden dürfen, wenn sich das Lebensende nähert.

Vorsorgevollmacht – eine Vertrauenssache!

Die Vorsorgevollmacht ist eine umfassende Generalvollmacht. Es muss sichergestellt sein, dass der Bevollmächtigte sie stets nur im Ihrem Interesse ausübt. Aus diesem Grund dürfen Sie eine Vorsorgevollmacht nur Personen erteilen, zu denen Sie vollstes Vertrauen haben.

Ich berate Sie gerne und helfe Ihnen, die komplexen Voraussetzungen an eine umfassende und rechtssichere Vollmacht zu navigieren und Ihre Wünsche für den Vorsorgefall genau festzuhalten. Zur Vorbereitung Ihres Besprechungstermins können Sie gerne den Datenerfassungsbogen ausfüllen.